Geschäftsbedingungen Hosting

1. Der Auftragnehmer hat ein fristloses Kündigungsrecht, wenn der Auftraggeber Informationen verbreitet, die gegen die guten Sitten und geltendes Recht verstoßen. Gleiches gilt für den Fall, dass erotische Publikationen oder Downloadinhalte angeboten werden, oder Traffic-Volumen verursacht werden, die das dreifache des Durchschnitts von 1000 vergleichbaren Webhostingkunden benötigen. Im letzteren Fall ist der Auftragnehmer berechtigt Überbuchungen / Trafficbegrenzungen durchzuführen und eine Berechnung des Traffic in der Größenordnung von EURO 0,0046 / Gbyte an den Auftragnehmer vorzunehmen. Bei Konkurs, Firmenauflösung, Zahlungsausfall trotz mehrfacher Anmahnung und Nichterreichbarkeit können Endkunden direkt angerufen und betreut werden.

2. Sollte der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen für mehr als zwei Monate nicht nachkommen, so hat der Auftragnehmer ein fristloses Kündigungsrecht. Der Auftragnehmer ist ohne weitere Vorankündigung berechtigt, Server, Nameserver, Standleitungen und E-Mail-Dienste zu sperren, sowie Domains zu schließen. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur mit rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Kundeninformationen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses relevant waren. Im Falle der fristlosen Kündigung aus vorstehendem Nichtzahlungsgrund ist der Auftragnehmer berechtigt, die betroffenen Domains zu schließen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber trotz dreimaligen Anschreibens nicht auffindbar ist.

2.1 Bei Doppel- oder Überzahlung des Kunden erfolgt eine Gutschrifterteilung zur Anrechnung auf spätere Rechnungen. (Auftragserweiterungen, Folgejahr, etc.). Bitte vermeiden Sie derartige Fehler im Eigeninteresse, da das System keine Rückzahlungen vorsieht.

3. Monatsbeträge unter EURO 30,- werden aus verwaltungstechnischen Gründen für 12 Monatsbeiträge im Voraus berechnet. Hardwarelieferungen werden nach Erbringung der Leistung oder unmittelbar vor Lieferung eingezogen.

4. Bereitgestellte Tools und Programme sind urheberrechtlich geschützt und werden nur für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt. Auf kostenlos bereitgestellte Zusatzleistungen besteht kein Reklamations- und Anspruchsrecht, ebenso kein Recht zur Einbehaltung von Beträgen, die dem Auftragnehmer zustehen.

5. Der Auftragnehmer behält sich vor, Inhalte die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit der Server beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb zu unterbinden. Dies gilt insbesondere für CGI Module außerhalb der vorhanden Programm Bibliothek. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für Teilnehmer im Internet die Möglichkeit besteht von der Übermittlung unverschlüsselter Daten Kenntnis zu erlangen. Der Auftraggeber geht das Risiko ein.

6. Bei höherer Gewalt ist der Auftragnehmer nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt Ausfallzeiten zu berechnen. Eventueller Schadenersatz ist auf die Höhe der Ausfallzeit beschränkt. Aufrechnung oder Einbehalt von Monatspauschalen ist nur mit gerichtlich festgestellten Forderungen möglich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt kostenlose Leistungen, wie z.B. kostenlose Software-Bereitstellung zu reklamieren. Im Falle von Konkurs oder nicht Erreichbarkeit eines Partnerproviders über mehrer Monate hinweg, ist der Auftragnehmer zur Vermeidung der Dekonnektierung berechtigt, die betroffenen Kunden weiter zu hosten.

7. Die in den AGB erwähnten Mitteilungen sowie alle im Zusammenhang mit dem sonstigen Geschäftsverlauf erforderlichen Mitteilungen stellt der Auftragnehmer u.a. im Internet unter https://s-tech.de/agb.php zur Einsicht zur Verfügung. Zusätzlich erfolgt auf Wunsch eine Benachrichtigung per Email.

8. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der auf dieser Adresse hergestellten Verfügbarkeit als zugestellt, ungeachtet des Datums, an dem der Auftraggeber die Nachricht tatsächlich abruft. Zur Sicherstellung der Kommunikation ist der Auftraggeber verpflichtet, seine Email-Adresse immer aktuell zu halten. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftragnehmer mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten gemäß dem im vorstehenden Punkt 7 beschriebenen Procedere mitgeteilt.
Aufgrund der hohen Innovationsgeschwindigkeit im Internet- und Multimediabereich (Internetjahr = 6Jahre) sowie der dadurch laufend erforderlichen Anpassungen und Änderungen könnte sich eine Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als erforderlich erweisen. Der Auftragnehmer ist deshalb berechtigt, diesen Erfordernissen nachzukommen und Änderungen im Einzelfall vorzunehmen. Die Verfahrensweise ist wie vorstehend beschrieben.

9. Sollten derartigen Änderungen nicht innerhalb eines Monats ab Zustellung nicht widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf die Formerfordernis.

10. Der Auftragnehmer ist berechtigt zur Leistungserbringung im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Verfahren, Systeme und Standards zu verwenden, sofern dem Auftragnehmer keine Nachteile entstehen. Der Vertrag kann an Dritte weitergegeben werden, sofern dem Auftraggeber daraus kein Nachteil entsteht, der Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht. Im Falle von Firmenverkauf, einer Firmenverlagerung oder Outsourcing (Auftragsvergabe) auch ins Ausland ist der Auftragnehmer berechtigt Rechte und Pflichten der Aufträge mit dem Auftraggeber an Dritte weiterzugeben. Selbstverständlich muss die Leistungserbringung in der bisherigen Form uneingeschränkt weiter gewährleistet sein. Sollten Teile des Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der übrige Vertrag in Kraft. Die unwirksam gewordenen Vertragteile sind durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Passagen entsprechen. Gleiches gilt für Vertragslücken. Der Gerichtsstand ist Dieburg.

11. Der Auftraggeber ist für alle Kosten und Folgen von unzulässig angemeldeten Domains selbst haftbar. Dies gilt für alle Folgen aus marken- u. wettbewerbsrechtlichen Verstößen, genauso wie aus sonstigen Rechtsverletzungen. In gleicher Weise haftet der Auftraggeber für den Missbrauch seines Teilnehmeraccounts und die Weitergabe von Zugangskennungen u. Passwörtern.

12. Der Auftraggeber erkennt an, dass der Auftragnehmer Telekomunikation- und Internetdienstleister gemäß dem gültigen Internetstandart RFC 1591 ist und gemäß §5 TDG (Teledienstgesetz) für Inhalte und Nutzerverstöße nicht haftet.

13. Fehler, die durch technische Mängel des Auftragnehmers entstehen, sowie Reklamationen jeder Art, sind innerhalb von 2 Tagen nach Kenntniserhalt per Telefon oder Email an die Adresse der Geschäftsleitung (Tel. +49 (0)151 51773865 / lars.sommerfeldt@s-tech.de) anzuzeigen. Korrespondenz mit anderen Mitarbeitern, Supportcenter, etc. kann wegen lin Einzelfällen, nach Absprache berücksichtigt werden. Die endgültige Verjährung entsteht drei Monate nach Entstehen eines reklamationsbedürftigen Vorgangs. Bei Differenzen und Unklarheiten im Bestellverfahren kann der Auftragnehmer die Bezahlung stets als Willensbekundung des Auftraggebers werten.

14. Der Auftragnehmer garantiert bei allen Leistungen, wie Domains, Nameserver, Robotersysteme, Standleitungen und Server, die in Deutschland übliche Verfügbarkeit von 98 %. Es wird versucht durch die ständige Personalbereitschaft Fehler und Probleme grundsätzlich innerhalb weniger Minuten zu beseitigen, der Auftraggeber ist jedoch zur Meldung verpflichtet. Der Auftraggeber hat Kenntnis von den Risiken vollautomatisierter Registrierungsverfahren und der Gefahr von Missbrauch in Bezug auf seinen Nutzerzugang.

15. Der Auftraggeber hat Kenntnis, dass nach jedem KK Antrag (intern & extern) ein Update veranlasst werden muss. Bei Tools oder automatisierten Scripten für die Beantragung oder Veränderung von Domaininhalten, RIPE handles ist der Auftraggeber zur Überprüfung aller domainbezogenen Daten verpflichtet. Fehleintragungen sind innerhalb von zwei Tagen schriftlich nachweislich zu reklamieren. Für Fehleintragungen ist der Auftraggeber haftbar.

16. Der Auftraggeber versichert, dass die Anmeldung seiner Domains, ebenso die Veröffentlichung der Inhalte keine Verstöße gegen geltendes Recht, insbesondere gegen Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht darstellen. Der Auftragnehmer ist bei Kenntniserhalt von Verstößen berechtigt die entsprechenden Domains nebst Inhalten der Webseiten ohne Ankündigung fristlos zu löschen.

. 17. Grundsätzlich ist für den Inhalt der Webseite und dessen ordentliche Funktionsweise der Webseitenbetreiber verantwortlich. Eine Haftung für verloren gegangene oder gehackte Inhalte trägt ebenso nur der Webseitenbetreiber. Die s gilt auch für die empfohlenen, regelmäßigen Datensicherungsmaßnahmen.
Zur Realisierung der Datensicherung stellt der Auftragnehmer auf Anforderung des Auftraggebers Speicherplatz kostenpflichtig zur Verfügung. Die entsprechende Datenübertragung wird vom Auftraggeber dann entweder automatisiert oder per Hand initialisiert. Der Zeitpunkt dafür und die Zeitabstände bestimmt der Auftraggeber, der auch die ordnungsgemäße Kontrolle der Datenüberspielung übernimmt. Eine Verantwortung diesbezüglich obliegt keinesfalls dem Auftragnehmer. Anderweitige Vereinbarungen sind ungültig. Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer beauftragen, die Datensicherungsmaßnahmen für ihn kostenpflichtig (Rahmenvertrag) durchzuführen. Mündliche Zusagen in jeder Hinsicht sind unwirksam und gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Geschäftsführung. Schriftliche Zusagen von Sachbearbeitern oder Schriftverkehr mit Mitarbeitern der Firma erlangen nur Gültigkeit, wenn eine ordnungsgemäß von beiden Vertragsteilen unterzeichnete Vertragsform zugrunde liegt, jeweils unterzeichnet von der Geschäftsleitung. Bis zum Zustandekommen einer derartigen Vertragsform gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Werden im Kundenauftrag Computer und/oder sonstige Elektronikteile und/oder Zubehör beschafft, so reicht der Auftragnehmer die Einkaufspreise ohne Preisaufschlag weiter. Der Auftraggeber zahlt alle diesbezüglichen Auslagen des Auftragnehmers innerhalb von 10 Tagen nach Vorlage der Rechnungskopie. Der Auftraggeber übernimmt alle Kosten aus diesen Beschaffungsarbeiten und stellt den Auftragnehmer aus allen Verpflichtungen und Nachteilen aus dieser Beschaffung frei. Im Falle einer fristlosen Kündigung durch den Auftraggeber, sei es gerechtfertigt oder ungerechtfertigt, so wird in beiden Fällen sofort der gesamte Betrag für die Restvertragslaufzeit fällig. Eine Rückzahlung von Teilbeträgen kann erst nach gerichtlicher Feststellung der Gerechtfertigkeit der fristlosen Kündigung erfolgen. Hintergrund dieser Regelung ist, dass fristlose Kündigung in der Regel in dieser Branche nicht durchsetzbar sind.

Stand: Januar 2021